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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IQ-ME GmbH

Köhlstr. 10a, D-50827 Köln

 

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Die Lieferungen und Leistungen (i.F.: Produkt) der IQ-ME GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese AGB gelten auch dann, wenn IQ-ME GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht angenommen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen IQ-ME GmbH und dem Besteller getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

1.3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 I BGB.

 

2. Leistungsinhalt; Vertragsschluss

2.1. Inhalt und Umfang des geschuldeten Produkts ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot.

2.2 Angebote von IQ-ME GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Mit der schriftlichen (auch per Fax oder E-Mail) Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, das bestellte Produkt erwerben zu wollen. IQ-ME GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen entweder schriftlich oder durch Auslieferung des Produkts anzunehmen.

 

3. Preise; Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug; Annullierung

3.1. Die Preise von IQ-ME GmbH verstehen sich netto zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt ohne Mahnung Verzug ein. In diesem Fall ist IQ-ME GmbH – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Soweit IQ-ME GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist IQ-ME GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bestellers erheblich gesunken ist, kann IQ-ME GmbH die weitere Vertragsausführung einstellen, bis der Besteller seine Leistung vollständig bewirkt oder eine Bankbürgschaft oder eine vergleichbare Sicherheit nach Wahl von IQ-ME GmbH gestellt hat. Das gilt insbesondere bei wiederholtem und/oder erheblichem Zahlungsverzug des Bestellers bzw. bei drohender Überschuldung.

3.5. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

3.6. Tritt der Besteller gleich aus welchem Grund von einem erteilten Auftrag zurück, kann IQ-ME GmbH 10% des Verkaufspreises als pauschalisierten Schadensersatz fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

4. Lieferzeit; Verzug; Unmöglichkeit

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen setzt eine Einigung über alle kaufmännischen und technischen Fragen voraus, sowie die Erfüllung aller dem Besteller obliegenden Verpflichtungen wie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Freigaben, insbesondere von notwendigen Daten.

4.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Produkt für den Besteller nutzbar ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend oder hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4.5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Sie sind ein selbständiges Geschäft und können gesondert abgerechnet werden.

4.6. Das Einhalten einer Lieferfrist ist von der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Verzögerungen teilt IQ-ME GmbH unverzüglich dem Besteller mit.

4.7. Höhere Gewalt, Streiks, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung sowie sonstige Ereignisse, die zur Lieferverzögerung führen, ohne dass IQ-ME GmbH dies zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Soweit die vorgenannten Umstände zu einer Unmöglichkeit der Lieferung oder Teillieferung führen, ist IQ-ME GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Besteller wird unverzüglich von den Umständen und der voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung bzw. dem Rücktritt informiert. Gegenleistungen des Bestellers werden im Fall des Rücktritts unverzüglich erstattet. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Besteller hieraus nicht. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von IQ-ME GmbH innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten möchte oder die Durchführung des Vertrages wünscht.

4.8. Wird die IQ-ME GmbH obliegende Lieferung aus einem von IQ-ME GmbH zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers ist auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung beschränkt, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das gilt nicht, wenn die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzugs des Bestellers eingetreten ist.

4.9. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in dieser Ziffer genannten Grenzen hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Garantie oder Übernahme des Beschaffungsrisikos zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Das Eigentum an dem Produkt (Vorbehaltsware) bleibt IQ-ME GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vorbehalten. IQ-ME GmbH verpflichtet sich, die Sicherungsrechte nach Wahl von IQ-ME GmbH insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

5.2. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln.

5.3. IQ-ME GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der Pflicht gemäß vorstehender Ziff. 5.2., nach erfolgloser angemessener Fristsetzung die ‚Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten und das Produkt zurückzufordern. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch IQ-ME GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, IQ-ME GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt.

5.4. Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen durch Dritte, hat der Besteller IQ-ME GmbH unverzüglich zu informieren und IQ-ME GmbH bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses die zur Geltendmachung ihrer Rechte unverzüglich alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind in diesem Fall auf den Eigentumsvorbehalt von IQ-ME GmbH hinzuweisen.

 

6. Mängelhaftung; Rügepflicht; Nacherfüllung

6.1. IQ-ME GmbH haftet dafür, dass der Liefergegenstand bei vertragsgemäßer Verwendung den vertraglichen Vorgaben entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die seine Brauchbarkeit demgegenüber aufheben oder erheblich mindern.

6.2. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler.

6.3. Für Sach- und Rechtsmängel des Produkts haftet IQ-ME GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt 6.6. und 7. – nur, wenn der Besteller IQ-ME GmbH im Fall von Mängeln, die ohne eingehende Untersuchung hätten entdeckt werden können, d.h. auch Mengenabweichungen oder Falschlieferungen, innerhalb von acht (8) Tagen, in allen anderen Fällen unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich und detailliert informiert hat und der Besteller die Anweisungen von IQ-ME GmbH in Bezug auf die Verarbeitung und Lagerung des gelieferten Produkts befolgt hat. Die Regelung des § 377 HGB bleibt unberührt.

6.4. IQ-ME GmbH leistet, nach eigener Wahl, Gewähr durch Ersatzleistung oder Nachbesserung des Produkts. Der Besteller hat IQ-ME GmbH die aus ihrer Sicht erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme der notwendigen Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen zu geben; anderenfalls wird IQ-ME GmbH von jeglicher Haftung für daraus entstehende Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, über die IQ-ME GmbH vorab zu informieren ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch fachmännische Dritte beseitigen zu lassen. Ersatz der hierdurch entstandenen Aufwendungen kann er nur dann und in dem Umfang verlangen, wenn diese erforderlich und den Umständen nach nicht unangemessen hoch waren.

6.5. Mängelhaftungsansprüche verjähren zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand dem Besteller zur Verfügung gestellt wurde, Ziff. 4.1. mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.6. Der Besteller ist verpflichtet, IQ-ME GmbH zur Mängelbeseitigung Zeit, Gelegenheit und Unterstützung im Rahmen des Zumutbaren zu gewähren. Wird IQ-ME GmbH dies verweigert, ist IQ-ME GmbH insoweit von der Nacherfüllung befreit. Verlangt der Besteller von IQ-ME GmbH , dass Nacherfüllungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann IQ-ME GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei der Aufwand zur reinen Mangelbeseitigung nicht in Rechnung gestellt wird, hingegen Arbeitszeit und Reisekosten, die der Ortsverlagerung zuzurechnen sind, zu den Standardsätzen von IQ-ME GmbH zu vergüten sind.

6.7. Lässt IQ-ME GmbH eine gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Liegt lediglich ein unerheblicher Mangel vor, welcher sich nicht wesentlich auf die Nutzbarkeit des Produkts auswirkt, hat der Besteller allein das Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung. In allen andern Fällen ist das Recht auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

 

7. Sonstige Haftung

7.1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.

7.2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht ein Fall der Ziff. 7.1. Satz 2 vorliegt, höchstens jedoch den Auftragswert begrenzt.

7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

8. Geistiges Eigentum; Rechtsmängel

8.1. An Kostenvoranschlägen, technischen und anderen Unterlagen behält sich IQ-ME GmbH alle Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit der vorherigen schriftlichen Einwilligung von IQ-ME GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind IQ-ME GmbH auf Verlangen unverzüglich vollständig zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Entsprechendes gilt für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen IQ-ME GmbH zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.

8.2. IQ-ME GmbH räumt dem Besteller die einfachen und nicht übertragbaren, voll umfänglichen Nutzungsrechte am Produkt ein; sofern IQ-ME GmbH nicht selbst Hersteller des Produkts ist, werden dem Besteller die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte in dem Umfang eingeräumt, in dem sie IQ-ME GmbH vom Hersteller gewährt werden.

8.3. IQ-ME GmbH ist verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts frei von Schutzrechten Dritter zu bewirken. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechts (im Folgenden: Schutzrechte) durch von IQ-ME GmbH gelieferte, vertragsgemäß genutzte Liefergegenstände gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet IQ-ME GmbH gegenüber dem Besteller innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn wie folgt:

8.3.1. IQ-ME GmbH wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Liefergegenstand erwirken, oder den Liefergegenstand so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder den Liefergegenstand austauschen. Ist IQ-ME GmbH dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, steht sowohl dem Besteller als auch IQ-ME GmbH das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.

8.3.2. IQ-ME GmbH stellt den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber frei.

8.3.3. Diese Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn der Besteller IQ-ME GmbH unverzüglich schriftlich über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und IQ-ME GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

8.3.4.Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder sie durch eine von IQ-ME GmbH nicht voraussehbare Anwendung verursacht hat.

8.4. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen IQ-ME GmbH sind ausgeschlossen; Die Haftung nach Ziff. 7 (Sonstige Haftung) bleibt davon jedoch unberührt.

 

9. Gerichtsstand; Erfüllungsort; anwendbares Recht

9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Köln. IQ-ME GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.

9.2. Erfüllungsort ist Köln.

9.3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

10. Verjährung; Sonstiges

10.1. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 7.1. Satz 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Die Ansprüche von IQ-ME GmbH auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

10.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit IQ-ME GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung vonIQ-ME GmbH .

10.3. IQ-ME GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Köln, November 2015